Nachhonoraranspruch
- Erstellt:
- Montag, 28. Dezember 2009
- Letzte Bearbeitung:
- nie
Antwort
Es ist gerechtfertigt, dass ein Fotomodel für ursprünglich nicht vereinbarte Veröffentlichungen in anderen Publikationen einen Nachhonoraranspruch stellt.
Es ist gerechtfertigt, dass ein Fotomodel für ursprünglich nicht vereinbarte Veröffentlichungen in anderen Publikationen einen Nachhonoraranspruch stellt.