Luftbildaufnahmen
- Erstellt:
- Montag, 28. Dezember 2009
- Letzte Bearbeitung:
- nie
Antwort
Luftbildaufnahmen von Häusern Prominenter gelten als Eingriff in die Privatsphäre, wenn der Eigentümer selbst keine Angaben über sein Eigentum verbreitet und anderweitig keine Vorberichterstattung stattgefunden hat. Nichtig ist diese Regelung jedoch, wenn entweder genehmigte Reportagen stattgefunden haben oder der Prominente sein Domizil selbst öffentlich vorgestellt hat.







