Heimliches Fotografieren
- Erstellt:
- Montag, 28. Dezember 2009
- Letzte Bearbeitung:
- nie
Antwort
Heimliches Fotografieren ist unzulässig, außer es handelt sich dabei um Bilder zu Beweiszwecken.
Heimliches Fotografieren ist unzulässig, außer es handelt sich dabei um Bilder zu Beweiszwecken.